Werbung auf lustloszugehen.de

Kiten in Cumbuco, Brasilien

Die Sache mit der Werbung

Jede Empfehlung und Verlinkung auf diesem Blog ist Werbung, meist unbezahlt.

Mir persönlich ist es wichtig mit dem Thema Werbung und Empfehlung offen und transparent umzugehen. Alle Beiträge und Empfehlungen auf lustloszugehen.de spiegeln meine eigene und persönliche Meinung wider. Ich berichte ausschließlich über Erlebnisse und Produkte, die ich nach bestem Wissen und Gewissen selbst erlebt und ausprobiert habe, egal ob in Form einer Kooperation oder nicht.

Welche Art von Werbung und Kooperationen gibt auf lustloszugehen.de?

Affiliate Links

Affiliate- Links sind Werbelinks aus Partnerprogrammen, ein Beispiel hierfür ist das Amazon-Partnerprogramm. In meinen Blogbeiträgen verlinke ich euch manchmal direkt zu Produkten oder Shops. Hierbei handelt es sich um Werbelinks und ich verdiene falls ihr euch für ein Produkt oder Buchung entscheidet, eine kleine Provision daran. Natürlich ändert sich für euch nichts am Preis. Die Höhe der Provision unterscheidet sich von Programm zu Programm.

Es gibt auch Werbelinks, bei denen ich statt Geld einen Gutschein oder eine Vergünstigung bekomme.

Kooperationen

Kooperationen gibt es es ganz verschiedene. Beispielhaft könnte man hier eine Kooperation mit einem Hotel oder einer Ferienwohnung nehmen. Ich kann kostenlos in der jeweiligen Unterkunft übernachten und berichte darüber im Anschluss auf lustloszugehen.de.

Wie erkenne ich ob es sich um Werbung oder eine Kooperation handelt?

Beiträge bei denen eine Geld- oder Sachleistung erhalten habe, kennzeichne ich immer und auch künftig mit

[Werbung] , [Anzeige] oder [in Kooperation mit XY entstanden]

Zudem kennzeichne ich Werbelinks, Links zu Kooperationspartnern oder Affiliate Links noch einmal extra mit einem * – auch hier findet ihr im Beitrag selbst nochmal einen Hinweis.

Unbezahlte Werbung – was ist das?

Leider vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über die vielen Auflagen, die einem Blogger aufgebürdet werden, im Netz diskutiert wird. Neben der neuen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung, Mai 2018) die viele Bloggern graue Haare gebracht hat, gibt es zur Zeit eine Abmahnwelle wegen nicht gekennzeichneter Werbung. Die Rechtslage ist nicht transparent und eindeutig, teilweise wird es bereits als Werbung angesehen, wenn Empfehlungen ausgesprochen werden oder Orte markiert werden, auch wenn die jeweiligen Beiträge komplett unentgeltlich veröffentlicht werden.

Werbekennzeichnung auf den Social Media Kanälen

Auch in den Sozialen Netzwerken gilt die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung. Es werden alle Beiträge, die Werbung enthalten oder in Zusammenarbeit, sprich einer Kooperation entstanden sind, mit dem Begriff [Anzeige] oder gekennzeichnet. Um die Lesbarkeit der Beiträge nicht zu sehr einzuschränken, kennzeichne ich nicht mit zusätzlichen Erläuterungen, in der Regel geht aus den Beiträgen ohnehin hervor, wenn ich etwas kostenlos bekommen habe.

Du hast noch weitere Fragen? Schick mir gerne eine Nachricht an Isabelle@lustloszugehen.de
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